AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DISA AG Sarnen
1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden AGB sind für jegliche Geschäftsbeziehungen zwischen der DISA AG Sarnen und dem Auftraggeber verbindlich. Diese gehen in jedem Fall allfällig anders lautenden Bedingungen vor, die vom Besteller gestellt werden oder sich auf dessen Schriftstücken befinden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich akzeptiert worden sind.
1.2 Sofern unsere Warenlieferung auch handelsübliche Softwareprogramme samt zugehöriger Dokumentation umfasst, gelten hierfür ausschliesslich die mass-gebenden Liefer- und Lizenzbedingungen der betreffenden Unterlieferanten.
2. Vertragsabschluss
2.1 Alle Angebote und Preislisten sind unverbindlich und freibleibend, soweit sie keine definierte Angebotsgültigkeit enthalten. Änderungen an Produkten bleiben vorbehalten.
2.2 Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung oder Versendung der Ware zustande. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.
3. Werbeprospekte, Pläne und technische Unterlagen
3.1 Technischen Unterlagen / Prospekte sind nur verbindlich, soweit sie ausdrück-lich zugesichert sind.
3.2 Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen, technischen Unterlagen und Softwareprogrammen vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird Pläne, Unterlagen und Softwareprogramme ohne vorgängiges schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich machen noch ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.
4. Preise
4.1 Ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung verstehen sich unsere Preise unverpackt ab Werk, exklusive Steuern (MWST) und ohne irgendeine Versicherung. Die Kosten für Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zoll und sonstige Nebenleistungen trägt der Besteller, sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Mindestbestellwert: Bestellungen mit einem Nettowarenwert unter CHF 100.– werden ohne Rücksprache mit einem Aufschlag von CHF 25.– verrechnet.
5. Versand / Ãœbergang von Nutzen und Gefahr
Lieferungen erfolgen ab Werk DISA AG Sarnen. Der Versand erfolgt per Post oder Spedition, unversichert. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung ab Werk an den Empfänger über, auch wenn wir die Lieferung franko senden. Mit der Übergabe der Ware an die Transportunternehmung ist unsere Lieferung vollzogen. Durch den Transport verursachte Schäden (Beschädigung, Verlust) müssen bei Empfang der Ware sofort dem betreffenden Transportunternehmen gemeldet werden. Wir leisten keinen Gratisersatz für Transportschäden oder Verlust.
Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für den Abgang der Ware ab unserem Betrieb vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung detailliert aufgeführt und sind verbindlich. Die Zahlungen sind auf die in unseren Rechnungen aufgeführten Konti zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag einem dieser Konti gutgeschrieben ist und uns zur freien Verfügung steht.
6.2 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
6.3 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung ab dem 1. Tag nach Zahlungsfrist einen Verzugszins von 5 Prozent zu entrichten.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir bleiben Eigentümer unserer gesamten Warenlieferung, bis wir die vereinbarten Zahlungen vollständig erhalten haben. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt uns der Besteller, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
8. Lieferfrist und Annahmeobliegenheit
8.1 Zugesagte Lieferfristen werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd und sind nicht verbindlich. Wegen Nichteinhaltung der Lieferfristen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche. Insbesondere ist ihm der Rücktritt vom Vertrag verwehrt.
8.2 Nimmt der Besteller die angebotene Ware nicht an, so stellen wir diese in Rechnung. Die Lagerung der nicht angenommenen Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
9. Prüfung und Mängelrüge
9.1 Die Waren werden bei uns soweit üblich vor Versand geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese und deren Bedingungen separat zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
9.2 Der Besteller hat die Beschaffenheit der Warenlieferung und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten Warenlieferung und Leistungen – unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel – als genehmigt.
9.3 Wir werden die uns gemäss Ziff. 9.2 mitgeteilten Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung so rasch als möglich beheben. Der Besteller hat uns die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Soweit dabei fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über.
9.4 Wegen Mängel irgendwelcher Art an der Warenlieferung oder Leistung hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 9.3 und Ziff. 10 (Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel) ausdrücklich genannten.
10. Garantie-Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für die Ware 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Ware ab unserem Betrieb zu laufen.
Für ersetzte oder reparierte Teile an der Ware beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab deren Ersatz oder Abschluss der Reparatur, falls die Gewähr-leistungsfrist gemäss vorstehendem Absatz für die Ware früher abläuft. Motorschutzschalter älter als 10 Jahre, werden aus Gründen der Sicherheit und Materialalterung nicht mehr repariert.
10.1 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
10.2 Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile des Liefergegenstandes, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewähr-leistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die beanstandeten Teile sind uns auf Verlangen zuzustellen. Soweit fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über.
10.3 Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Ziff. 10.1 Abs. 1 erstreckt sich die Gewährleistung für ersetzte oder reparierte Teile der Ware (Ziff. 10.1 Abs.2) nur auf die betreffenden ersetzten oder reparierten Teile. Die Kosten für Ausbau, Transport und Wiedereinbau solcher Teile sind vom Besteller zu übernehmen.
10.4 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch uns. Hierzu hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, und sind Ware oder Leistung zum bekannt gegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, so hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils der Ware zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Wird der Vertrag teilweise oder insgesamt rückgängig gemacht, ist der Besteller verpflichtet, die fehlerhaften Teile oder die Ware insgesamt zurückzugeben. Im Gegenzug erhält der Besteller den für die betroffenen Teile oder die Ware insgesamt bezahlten Preis ohne Zinsen.
10.5 Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von uns ausgeführte Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben.
10.6 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung wie auch wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff. 10.1 bis Ziff. 10.5 ausdrücklich genannten.
11. Umtausch oder Rücknahme ungebrauchter Apparate
Es können nur neuwertige Standard-Apparate aus dem aktuellen Sortiment in Originalverpackung umgetauscht oder zurückgenommen werden. Rücksendungen müssen an unsere Adresse franko Sarnen erfolgen, unter Angabe unserer Rechnungsnummer. Für die Abgeltung unseres administrativen Aufwandes gelten dabei folgende Regelungen:
Für Warenwert bis CHF 500.– beträgt der Abzug pauschal CHF 50.–.
Ãœber CHF 500.– gilt ein Mindestabzug von 10%.
12. Vertraulichkeit
12.1 DISA AG Sarnen und der Auftraggeber vereinbaren Einzelheiten des Vertrages sowie vertrauliche Informationen über technische, geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten vertraulich zu behandeln und Stillschweigen zu bewahren, sofern diese nicht allgemein zugänglich sind. Die Schweigepflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
12.2 Im Zusammenhang mit dem Auftrag wird DISA AG Sarnen den Auftraggeber gegebenenfalls mit Zertifikaten, Reports, Expertisen, Pflichtenheften und ähnlichen Dokumenten beliefern. Diese Dokumente sind ausschliesslich für den vorgesehenen Gebrauch des Kunden bestimmt und dürfen weder insgesamt noch teilweise ohne vorherige Zustimmung der DISA AG Sarnen Dritten zur Verfügung gestellt werden.
12.3 DISA AG Sarnen kann zur Leistungserbringung Partner oder Dritte beiziehen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die DISA AG Sarnen, deren Partner oder von ihr beauftragte Dritte bei der Leistungserbringung Zugang zu Daten erhalten können. DISA AG Sarnen sorgt dafür, dass diese vertraulich behandelt werden.
12.4 Wenn die DISA AG Sarnen gesetzlich verpflichtet oder durch Verträge ermächtigt ist, vertrauliche Informationen offen zu legen, so wird der betreffende Auftraggeber, sofern nicht gesetzlich verboten, über die bereitgestellten Informationen unterrichtet.
12.5 Informationen über den Auftraggeber, die aus anderen Quellen als vom Auftraggeber stammen (z. B. Beschwerdeführer, Aufsichtsbehörden), werden zwischen dem Auftraggeber und der DISA AG Sarnen vertraulich behandelt. Die Informationsquelle wird von der DISA AG Sarnen vertraulich behandelt. Diese Informationsquelle wird ohne deren Zustimmung dem Auftraggeber nicht bekannt gegeben.
13. Haftungsausschluss
13.1 Andere als die in diesen AGB ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
13.2 In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.
14. Erfüllungsort, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist CH-6060 Sarnen. Es gilt schweizerisches Recht. Im Streitfall soll zuerst eine Verhandlungslösung (Mediation) angestrebt werden, bevor zu weiteren Rechtsmitteln gegriffen wird.
15. Gerichtsstand
15.1 Für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich der Gerichtsstand für den Besteller und für uns in Sarnen. Wir sind jedoch befugt, unsere Rechte auch am Sitz des Bestellers oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt.
16. Salvatorische Klausel / Mehrsprachige Versionen
16.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt.
16.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen anderssprachigen Versionen geht die deutsche Fassung der AGB vor.

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AGB \ Dezember 2023

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